Allgemeine Geschäftsbedingungen
des Tischler- und Schreinerhandwerks (Stand 01.03.2025)
[für Werk-, Bau- u. Dienstleistungsverträge mit Verbrauchern [§ 13 BGB])
1. Geltungsbereich
1.2 Individuelle Vertragsabreden zwischen Auftragnehmer und Auftraggeber (einschließlich Nebenabreden, Änderungen und Ergänzungen) haben Vorrang vor entgegen-stehenden Klauseln dieser AGB.
2. Angebote und Unterlagen des Auftragnehmers
2.1 Der Auftragnehmer kennzeichnet unverbindliche Angebote entsprechend oder mit dem Zusatz „freibleibend“. Befristete Angebote enthalten die Bindungsdauer.
2.2 Zugesicherte Eigenschaften und werbliche Aussagen des Herstellers zu Produkten und Materialien werden nur Vertragsbestandteil, wenn der Auftragnehmer sie sich ausdrücklich zu eigen macht.
2.3 Angebote, Kalkulationen, Pläne, Zeichnungen, Berechnungen, Kostenanschläge und andere Unterlagen des Auftragnehmers dürfen ohne Zustimmung weder geändert noch vervielfältigt oder Dritten zugänglich gemacht werden. Kommt kein Vertrag zustande, hat der Auftraggeber die Unterlagen einschließlich Kopien auf Erstes Verlangen unverzüglich zurückzugeben. Ist dies durch Verschulden des Auftraggebers unmöglich, haftet er gegenüber dem Auftragnehmer auf Ersatz des hierdurch nachweislich entstandenen Schadens.
3. Leistungsausführung und Mitwirkung des Auftraggebers
3.2 Der Auftraggeber stellt auf eigene Kosten sicher, dass während der Arbeiten Strom, Wasser, Beleuchtung und geeignete Lagerflächen bereitstehen und der Zugang zur Baustelle ungehindert möglich ist. Kann er dies nicht gewährleisten, hat er den Auftragnehmer unverzüglich zu informieren.
3.3 Sofern nichts Abweichendes vereinbart wurde, müssen die Fahrzeuge des Auftragnehmers und seiner Beauftragten direkt an das Gebäude/Objekt heranfahren und dort entladen werden können. Für Transporte über das 2. Stockwerk hinaus stellt der Auftraggeber mechanische Transportmittel bereit. Treppen müssen passierbar sein. Entstehen Mehrkosten durch erschwerte Anfahrt oder verlängerte Transportwege, ist eine gesonderte Vergütungsvereinbarung zu treffen.
3.4 Der Auftraggeber beschafft erforderliche Genehmigungen und behördliche Erlaubnisse rechtzeitig und auf eigene Kosten.
3.5 Auftragnehmer und Auftraggeber haben in den gesetzlich vorgesehenen Fällen das Recht zum Rücktritt vom Vertrag.
4. Vertragspreise und Änderungen der Geschäftsgrundlage
5. Eigentumsrechte und Hinweispflichten des Auftraggebers
6. Leistungshindernisse
7. Annahmeverzug des Auftraggebers
8.Kündigung des Auftraggebers, Entschädigungsverpflichtung
9. Abnahme der Leistung
10. Vergütung
10.2 Eine Aufrechnung durch den Auftraggeber mit anderen als unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen ist ausgeschlossen.
11. Mängelgewährleistung und Verjährungsfristen
11.2 Werk- und bauvertragliche Mängelansprüche des Auftraggebers verjähren gemäß § 634a Abs. 1 Nr. 2 BGB in fünf Jahren seit Abnahme bei Arbeiten an einem Bauwerk, im Falle der Neuherstellung oder Erweiterung der Gebäudesubstanz (Auf- oder Anbauarbeiten) oder in Fällen von Einbau-, Umbau-, Erneuerungs- oder Reparaturarbeiten an einem bereits errichteten Bauwerk, wenn die Arbeiten bei Neuerrichtung des Gebäudes zu den Bauwerksarbeiten zählen würden, die nach Art und Umfang für Konstruktion, Bestand, Erhaltung oder Benutzbarkeit des Gebäudes von wesentlicher Bedeutung sind und die eingebauten Teile mit dem Gebäude fest verbunden werden.
11.3 Keine Mängel sind:
a) Folgen fehlerhafter Bedienung, gewaltsamer Einwirkung, Abnutzung oder Verschleiß durch bestimmungsgemäßen Gebrauch (z. B. bewitterte Bauteilflächen).
b) Natürliche Farb-, Struktur- und andere Unterschiede, die auf die Eigenschaften des Naturprodukts Holz zurückzuführen sind, sowie unwesentliche Abweichungen bei Nachbestellungen, die in der Natur der verwendeten Materialien liegen.
12. Haftung auf Schadensersatz
a) bei vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Pflichtverletzung durch ihn, seinen gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen sowie bei fahrlässiger Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit;
b)bei arglistig verschwiegenen Mängeln;
c) bei Übernahme einer Garantie für die Beschaffenheit des Werkes;
d) nach den Bestimmungen des Produkthaftungsgesetzes.
12.2 Der Auftragnehmer haftet auch bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Pflichten, deren Erfüllung für die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags wesentlich ist und auf deren Einhaltung regelmäßig vertraut wird), jedoch ist bei einfacher Fahrlässigkeit die Haftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt, sofern keine Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit vorliegt.
13. Wartungs-, Kontroll- und Pflegehinweise
a) Kontrolle und ggf. Schmierung von Beschlägen und beweglichen Bauteilen,
b) regelmäßige Kontrolle von Abdichtungsfugen,
c) Nachbehandlung von Anstrichen innen und außen je nach Lack-, oder Lasurart, Witterungseinfluss und Nutzung. Solche Arbeiten sind nur Teil des Auftrags, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde. Unterlassene Wartungsarbeiten können Lebensdauer und Funktion beeinträchtigen, ohne Mängelansprüche zu begründen.
13.2 Der fachgerechte Einbau moderner Fenster und Außentüren verbessert die energetische Qualität des Gebäudes und dichtet die Gebäudehülle ab. Zur Erhaltung der Raumluftqualität und Vermeidung von Schimmelpilzbildung sind zusätzliche Be- und Entlüftungsanforderungen zu erfüllen. Die Erstellung und Umsetzung eines Lüftungs-konzepts sind nicht Bestandteil dieses Auftrags.
13.3 Der Auftraggeber ist für geeignete klimatische Bedingungen (Luftfeuchtigkeit, Temperatur) zum Schutz und Erhalt der Bauteile (z. B. Fenster, Treppen, Parkett) verantwortlich.
14. Widerruf
Ausschließlich für den Fall, dass dem Auftraggeber aufgrund gesetzlicher Vorschriften ein Widerrufsrecht als Verbraucher zusteht, gilt Folgendes:
Sie haben das Recht, den Vertrag innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beginnt ab dem Tag des Vertragsabschlusses. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns
Tischlerei Pohl
Herr Manfred Pohl
Chausseestraße 18a
17495 Züssow
Tel. 038355 71 999
info@tischlerei-m-pohl.de
15. Streitbeilegung
16. Datenschutz
Die personenbezogenen Daten des Auftraggebers (z. B. Name, Adresse, Kommunikationsdaten) werden vom Auftragnehmer maschinenlesbar gespeichert, um vorvertrag-liche und vertragliche Pflichten zu erfüllen (Artikel 6 Abs. 1 b) DSGVO). Sie werden ausschließlich zu eigenen Zwecken verwendet und nicht an unberechtigte Dritte zu gewerblichen Zwecken übermittelt. Die Daten werden gelöscht, sobald sie für den Verarbeitungszweck nicht mehr erforderlich sind. Betroffene Personen können Auskunft über ihre gespeicherten Daten verlangen, bei Unrichtigkeit eine Berichtigung und bei unzulässiger Speicherung die Löschung der Daten. Es besteht auch ein Beschwerde-recht bei der zuständigen Aufsichtsbehörde.
17. Anwendbares Recht
Für den Vertrag gilt ausschließlich deutsches Recht. Unberührt bleiben jedoch die gesetzlichen – insbesondere EU-rechtlichen – Vorschriften zur Beschränkung der Rechts-wahl und zur Anwendung zwingender Vorschriften des Staates, in dem der Auftraggeber als Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat.
© Tischler Schreiner Deutschland | Littenstraße 10 | 10179 Berlin
Nachdruck und/oder Verwendung durch Nichtinnungsmitglieder verboten.